Die Volleinspeisung einer Photovoltaikanlage beschreibt den Prozess, bei dem sämtlicher erzeugter Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, ohne dass der Betreiber diesen selbst verbraucht. Dieses Modell war besonders in den Anfangsjahren der Förderung erneuerbarer Energien weit verbreitet. Betreiber solcher Anlagen erhielten eine Vergütung für den eingespeisten Strom, deren Höhe je nach Land und spezifischer Förderpolitik variierte.
Die Entscheidung für die Volleinspeisung wurde oft aus finanziellen Gründen getroffen. Die garantierte Einspeisevergütung bot eine verlässliche Einnahmequelle für Anlagenbetreiber und trug zur Rentabilität der Investition bei. Zudem war der administrative Aufwand vergleichsweise gering, da der erzeugte Strom einfach ins Netz eingespeist wurde, ohne dass zusätzliche technische Vorkehrungen für den Eigenverbrauch getroffen werden mussten.
Jedoch hat sich das Bild in den letzten Jahren gewandelt. Heutzutage gewinnen der Eigenverbrauch und die teilweise Einspeisung zunehmend an Bedeutung. Dies ist teilweise auf Veränderungen in der Gesetzgebung und Förderpolitik zurückzuführen, die Anreize für den direkten Eigenverbrauch schaffen. Darüber hinaus haben technologische Fortschritte die Effizienz von Energiespeichersystemen verbessert, was den Eigenverbrauch attraktiver macht.
Für Anlagenbetreiber stellen sich daher heute neue Fragen: Welches Einspeisemodell ist wirtschaftlich am vorteilhaftesten? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den Eigenverbrauch und die Einspeisung? Wie kann die Eigenverbrauchsquote maximiert werden, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu steigern?
Insgesamt ist die Volleinspeisung von Photovoltaikanlagen nach wie vor eine Option, die je nach individuellen Umständen und Präferenzen in Betracht gezogen werden kann. Dennoch ist es wichtig, die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten im Bereich der Eigenverbrauchsoptimierung zu berücksichtigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und das volle Potenzial der Photovoltaikanlage auszuschöpfen.