Ü20-Anlagen sind Photovoltaikanlagen, deren Förderzeitraum nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland von 20 Jahren abgelaufen ist. Für diese Anlagen endet die festgelegte Einspeisevergütung, und Betreiber müssen neue Wege finden, um den erzeugten Strom wirtschaftlich zu nutzen, z.B. durch Direktvermarktung, Eigenverbrauch oder den Abschluss neuer Verträge auf dem freien Markt.