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Glasdeckfläche

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Glasdeckfläche

Die Glasdeckfläche bei Photovoltaik (PV)-Modulen bezieht sich auf die Oberfläche der Module, die aus Glas besteht. In Deutschland gibt es spezifische technische und bauaufsichtliche Vorschriften für die Installation von PV-Modulen mit einer Glasdeckfläche. Insbesondere müssen PV-Module, die eine Glasdeckfläche von mehr als 2m² aufweisen, eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen, sofern sie nicht auf der Basis der technischen Regelwerke des Glasbaus, wie der DIN 18008, zugelassen werden können. Dies ist wichtig, da Module mit einer Glasdeckfläche über 2m² nicht mehr als geregeltes Bauprodukt gelten und somit besondere Anforderungen an ihre Verwendung und Installation gestellt werden. Für die Zulassung ist ein Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit und Stabilität der Installationen zu gewährleisten und die Integration in das Gebäude oder die Umgebung sicherzustellen​​​​​​​​.

Dies bedeutet für Installateure und Gebäudebesitzer, dass sie bei der Planung von PV-Anlagen, insbesondere bei Aufdachinstallationen, die Größe der Glasdeckfläche der Module berücksichtigen müssen. Für Module, die die Grenze von 2m² überschreiten, sind zusätzliche Schritte zur Erlangung der erforderlichen Zulassungen notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die Installation ordnungsgemäß durchführen zu können.

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