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Abschreibung

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Die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen entfällt seit 2023 und rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022 für Anlagen bis zu 30 kWp

Abschreibungen haben durch eine Gesetzesänderung im letzten Jahr auf den ersten Blick an Bedeutung verloren, jedoch sind sie gerade für größere Anlagen nach wie vor ein wichtiger Aspekt bei der Investition in eine PV-Anlage. Sie ermöglichen es Ihnen, die Kosten der Anlage über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abzusetzen. Dies kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten.

Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage kann grundsätzlich auf verschiedene Arten erfolgen, darunter die lineare Abschreibung, der Investitionsabzugsbetrag, die Sonderabschreibung und die degressive Abschreibung. Die Abschreibungsdauer beträgt in der Regel 20 Jahre. Die Abschreibung kann die Steuerlast verringern und die Anschaffungskosten der Anlage über einen längeren Zeitraum steuerlich nutzen.

Es gibt auch alternative Möglichkeiten wie Fördermodelle und Zuschüsse. Die Abschreibung für Batteriespeicher ist nur für gewerbliche Nutzung möglich. Die Nutzungsdauer einer PV-Anlage beträgt in der Regel 20 bis 25 Jahre.

👉 Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Es ist wichtig, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um spezifische Informationen und Ratschläge für Ihre persönliche Situation zu erhalten.

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